Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.05.1998

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   VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97   

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VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97 (https://dejure.org/1998,3296)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.06.1998 - 10 S 58/97 (https://dejure.org/1998,3296)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 10 S 58/97 (https://dejure.org/1998,3296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt: Umfang - Einsichtnahme in Behördenakten während eines laufenden Ermittlungsverfahrens - presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • nrw.de

    Art. 5 I GG; §§ 3 II, 4 I, 7 I Nr. 2, 8 I 1 Nr. 1 UIG; PresseG BW § 4 I, II
    Umfang des Umweltinformationsanspruchs

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Begriffsbestimmung - Schutz besonderer Verfahren - Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung, Begriffsbestimmung

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Umweltinformation auch bei laufendem Ermittlungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 987
  • NVwZ 2000, 480 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 203 (Ls.)
  • VBlBW 1999, 27
  • DVBl 1998, 1192 (Ls.)
  • NuR 1999, 149
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90

    Abwehr von Tonaufnahmen in Ratssitzungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97
    Auch die Gewährleistung der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vermittelt der Presse und damit der Klägerin keinen verfassungsunmittelbaren Informationsanspruch (vgl. BVerwGE, Urt. v. 13.12.1984, NJW 1985, 1655, u. v. 03.08.1990, NJW 1991, 118).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97
    Auch die Gewährleistung der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vermittelt der Presse und damit der Klägerin keinen verfassungsunmittelbaren Informationsanspruch (vgl. BVerwGE, Urt. v. 13.12.1984, NJW 1985, 1655, u. v. 03.08.1990, NJW 1991, 118).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 64.95

    Umweltrecht - Anspruch auf Umweltinformationen, Behördliches Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97
    Allerdings bedarf es für die Ablehnung eines konkret beantragten Informationszugangs und die Wahl eines anderen Informationsmittels gewichtiger, von der Behörde darzulegender Gründe (BVerwG, Urt. v. 06.12.1996, BVerwGE 102, 282 = DVBl. 1997, 438 = NJW 1997, 753).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.1997 - 7 L 5672/96

    Maßnahmen zum Schutz der Umweltbereiche; Informationszugang;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, daß diese Verfahren nicht als dem Schutz der Umwelt dienende Maßnahmen i. S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 UIG angesehen werden können, da nicht jede Tätigkeit oder Maßnahme, die nur mittelbar dem Schutz der Umwelt dient, erfaßt wird (vgl. BT-Drs. 12/7138, S. 12; OVG Niedersachsen, Urt. v. 19.11.1997, UPR 1998, 155).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97
    Bei der Kostenaufteilung war zu berücksichtigen, daß bereits ein Bescheidungstenor dem Rechtsschutzbegehren der Klägerin hier weitgehend Rechnung trägt, weil sie einen Anspruch auf Erteilung der Umweltinformationen hat und nur die Art des Informationszugangs offenbleibt und die Klägerin daher - anders als vom Verwaltungsgericht angenommen - erheblich mehr als nur zur Hälfte obsiegt, auch wenn der Beklagte und die Beigeladene mit ihren Berufungen - anders als die Klägerin - zu einem kleinen Teil erfolgreich waren (vgl. zur Zulässigkeit einer reformatio in peius bei der Kostenentscheidung: BVerwGE 14, 171; Eyermann/Rennert, VwGO, 10. Aufl., § 154 RdNr. 5; Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 10. Aufl., § 161 RdNr. 2; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 161 RdNr. 3).
  • VG Freiburg, 08.11.1996 - 9 K 1341/95

    Voraussetzungen der Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8.11.1996 - 9 K 1341/95.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 1 S 2005/19

    Anspruch eines Journalisten auf Einsicht in und Auskünfte aus

    Der Anspruch nach § 4 LPresseG ist auf die Erteilung von Auskünften gerichtet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.06.1998 - 10 S 58/97 - VBlBW 1999, 27 - juris Rn. 35; ebenso: OVG Bln.-Bbg., Urt. v. 28.01.2015 - 12 B 21.13 - juris).

    Die Vorschrift vermittelt insbesondere grundsätzlich keinen Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. zu § 4 ThürPrG BVerfG, Beschl. v. 14.09.2015 - 1 BvR 857/15 - NJW 2015, 3708; zu § 4 LPresseG Senat, Beschl. v. 01.07.2015, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.06.1998, a.a.O.; ferner Groß, Presserecht, 3., Aufl. Rn. 449; OVG Bln.-Bbg., Urt. v. 28.01.2015, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

    BVerwG 7 C 32.98 VGH 10 S 58/97.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat auf die Berufungen beider Parteien und der Beigeladenen mit Urteil vom 10. Juni 1998 (NVwZ 1998, 987) das Urteil des Verwaltungsgerichts teilweise geändert und den Beklagten hinsichtlich der von der Klägerin begehrten Informationen über erteilte Erlaubnisse, Überschreitungen der zugelassenen Schadstoffmengen und Verwaltungszwangsmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht zur Neubescheidung verpflichtet.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 1 S 802/15

    Anspruch auf Nutzung personenbezogen Archivguts unter Sperrzeitverkürzung;

    Der Anspruch nach § 4 LPresseG ist auf die Erteilung von Auskünften gerichtet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.06.1998 - 10 S 58/97 - VBlBW 1999, 27 - juris Rn. 35; ebenso: OVG Bln.-Bbg., Urt. v. 28.01.2015 - 12 B 21.13 - juris Rn. 23 ).

    Er umfasst einen Anspruch auf Akteneinsicht nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.06.1998, a.a.O.; Groß, Presserecht, 3., Aufl. Rn. 449), zumindest grundsätzlich nicht (vgl. OVG Bln.-Bbg., Urt. v. 28.01.2015, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2006 - 8 A 10267/06

    Umweltinformationen müssen gewährt werden

    Mithin gewinnt die Information über einen vergangenen Zustand der Umwelt auch deswegen Bedeutung, weil nur deren Kenntnis die verlässliche Prognose über künftige Umweltbelastungen und vergleichende Bewertungen ermöglicht (so auch: Schomerus in: Schomerus/Schrader/Wegener, Umweltinformationsgesetz [1995] § 3 Rn. 102, 103; Reidt/Schiller in: Landmann/Rohmer, a.a.O. § 2, Rn. 37; VGH BW, NVwZ 1998, 987; VG Minden, NuR 2005, 551; VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2004 - 7 VG 1442/2003, Bl. 9, 15 VA).

    Allerdings muss diese Pflicht hier eine Einschränkung erfahren, da die fehlende Spruchreife auf die noch ausstehenden Ermittlungen der Behörde zurückzuführen ist und das Gesetz insoweit gerade eine Abwägungsentscheidung des Beklagten unter Beteiligung der Betroffenen voraussetzt, so dass im Interesse einer sinnvollen Funktionsverteilung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verwaltung die weitere Sachverhaltsaufklärung auch vom Beklagten und nicht vom Senat zu betreiben ist (vgl. auch OVG SH, NVwZ 1999, 670, 674; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 7. Dezember 2001 - 7 K 3060/00.NW - ESOVGRP; VGH BW, NVwZ 1998, 987; Kopp/Schenke a.a.O. Rn. 198).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2022 - 10 S 3607/21

    Pflicht einer Gemeinde zur Erteilung von Informationen über Lage und Größe von in

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit dem Zustand von Umweltbestandteilen auf deren - nicht notwendigerweise aktuelle - Beschaffenheit Bezug nimmt (vgl. Hentschel in Debus, Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, § 23 UVwG Rn. 23; zum Bundesrecht Senatsurteil vom 10.06.1998 - 10 S 58/97 - VBlBW 1999, 27 = juris Rn. 19; Götze/Engel, UIG, § 2 Rn. 73; Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UIG Rn. 37).
  • VG Karlsruhe, 30.09.2021 - 14 K 2520/20

    Auskunftsanspruch bezüglich Lage und Größe aller städtischen Grundstücke auf

    Zwar wäre der - insoweit auslegungsfähige - Wortlaut des § 23 Abs. 3 Nr. 1 UVwG grundsätzlich offen für ein extensives Verständnis des Umweltinformationsrechts, wie es der Kläger vertritt, indem er nicht nur die - jedenfalls erfasste - (gegenwärtige oder vergangene, vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.06.1998 - 10 S 58/97 -, NVwZ 1998, S. 987 f.) - tatsächliche Beschaffenheit der in der Norm benannten Umweltbestandteile - hier: des Bodens - dem Begriff der "Umweltinformationen" unterstellt sehen möchte, sondern darüber hinaus auch deren rechtliche Zuordnung in Bezug auf die Eigentümerstellung der Gemeinde.
  • VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10

    Kein Anspruch auf Informationszugang bei nachteiligen Auswirkungen auf ein

    Bei diesem Ausschlussgrund ist es unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm, nämlich dem Schutz der Rechtspflege und des Gesetzesvollzugs (vgl. Schoch, a.a.O., § 3 Rdnr. 74 und 88; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.06.1998 - 10 S 58/97 -, NVwZ 1998, 987 zu § 7 Abs. 1 UIG), erforderlich, dass ein anhängiges strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegeben ist, das Bezug und eine gewisse Äquivalenz zu der Information hat, in die Einsicht begehrt wird (a), und das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf das konkrete Ermittlungsverfahren haben kann (b).
  • VGH Hessen, 22.05.2019 - 9 A 1480/17

    Luftverkehrsrecht

    Die noch zu der nicht mehr geltenden Richtlinie 90/313/EWG vertretene, anderslautende Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 10. Juni 1998 - 10 S 58/97 -, juris Rn. 19), auf die das Verwaltungsgericht sich stützt, hat dieser mit seiner Entscheidung vom 29. Juni 2017 (- 10 S 436/15 -, juris Rn. 31) ausdrücklich aufgegeben.
  • VG Wiesbaden, 16.03.2018 - 5 L 5751/17

    Film- und Presserecht

    Zudem handelt es sich bei den streitgegenständlichen Behördenvorgängen nicht um allgemein zugängliche Quellen (VGH BW, Urteil vom 10.06.1998 - 10 S 58/97 - juris, Rn. 34).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98   

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https://dejure.org/1998,2827
BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98 (https://dejure.org/1998,2827)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1998 - 8 B 82.98 (https://dejure.org/1998,2827)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 8 B 82.98 (https://dejure.org/1998,2827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Lenkungsgebühr - Nebenzweck - Abfallvermeidung - Kommunale Selbstverwaltung

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; NAbfG § 12 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalabgaben; Benutzungsgebühr; Abfallbeseitigungsgebühr; Abgabenrecht; Lenkungsgebühr; Nebenzweck; Abfallvermeidung; kommunale Selbstverwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1186
  • DVBl 1998, 1224
  • NuR 1999, 149
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 82.98
    Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) und die Kompetenzordnung des Grundgesetzes stehen einer landesgesetzlichen Verpflichtung der Gemeinden, durch die Gebührengestaltung spürbare Anreize zur Abfallvermeidung zu schaffen (§ 3 a Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1991 = § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1994) nicht entgegen; der damit verfolgte Nebenzweck der Abfallvermeidung stimmt mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 KrW-/AbfG überein (im Anschluß an Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13).

    ist in ihrer abstrakten Formulierung ohne weiteres zu bejahen, da die kommunale Selbstverwaltungsgarantie bezüglich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft "im Rahmen der Gesetze" gewährleistet ist (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 13 mit weiteren Nachweisen).

    Im übrigen ist auch bereits geklärt, daß eine Regelung, die den Kommunen bei der Gebührengestaltung einen spürbaren Anreiz zur Abfallvermeidung vorschreibt, in den durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Kernbestand an hinreichend zahlreichen und gewichtigen Aufgaben nicht eingreift, die Selbstverwaltungsgarantie nicht unverhältnismäßig beschneidet und auch im übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar ist (Beschluß vom 3. Mai 1994, a.a.O.).

    Da § 3 a Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1991 (= § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG 1994) in der bindenden Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht dem örtlichen Satzungsgeber bei der Gebührengestaltung die Schaffung eines spürbaren Anreizes zur Abfallvermeidung vorschreibt, unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht von dem in dem Beschluß vom 3. Mai 1994 (a.a.O.) beurteilten landesrechtlichen Gebot (§ 3 Abs. 2 Satz 5 SächsEGAB), durch die Gebührengestaltung nachhaltige Anreize zur Vermeidung ... von Abfällen zu schaffen.

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Namentlich hat es die in den Abfallgesetzen der Länder normierte Verpflichtung des kommunalen Satzungsgebers gebilligt, Abfallgebühren so zu gestalten, dass hierdurch die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert wird (vgl. Beschluss vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 15 ff.; Beschluss vom 26. Mai 1998 - BVerwG 8 B 82.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 89 S. 75 f.).
  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 N 47/96

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; Abfallbeseitigung;

    Insbesondere verletzt das abfallrechtliche Anreizgebot nicht die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG (BVerwG, Beschluss vom 26.05.1998 - 8 B 82/98 -, NVwZ 1998, 1186; Beschluss vom 03.05.1994 - 8 NB 1.94 -, DVBl 1994, 820 [Leitsatz]).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 K 2785/98

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebührensatzung; Gebühr;

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragsgegners ist erfolglos geblieben (BVerwG, Beschl. v. 22.5.1998 - BVerwG 8 B 84.98 -, abgedruckt der Parallelbeschluss vom 26. Mai 1998 - BVerwG 8 B 82.98 - NVwZ 1998, 1186 = DVBl. 1998, 1224 (teilweise) = ZKF 1999, 63 = NuR 1999, 149).

    Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 26. Mai 1998 (- 8 B 82.98 - aaO) festgestellt, dass eine Regelung, die den Kommunen bei der Gebührengestaltung einen spürbaren Anreiz zur Abfallvermeidung vorschreibt, in den durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Kernbestand nicht eingreift, die Selbstverwaltungsgarantie nicht unverhältnismäßig beschneidet und auch im Übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 2 S 3175/98

    Abfallrechtliche Überlassungspflicht; Mindestgebühr

    Derartige Bestimmungen sind mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar (BVerwG, Beschluss vom 3.5.1994 - 8 NB 1.94 -, DÖV 1994, 786; Beschluss vom 26.5.1998 - 8 B 82.98 -, NVwZ 1998, 1186 und Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, DÖV 2001, 468).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine landesrechtliche Vorschrift, die den Kommunen bei der Gebührengestaltung einen spürbaren bzw. nachhaltigen Anreiz zur Abfallvermeidung vorschreibt, bundesrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwG, Beschlüsse v. 26. Mai 1998 - 8 B 82.98 -, NVwZ 1998, 1186 zum KrW/AbfG und v. 3. Mai 1994 - 8 NB 1.94 -, NVwZ 1994, 900 f. zum AbfG).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2005 - 9 LA 87/05

    Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers bei der Bemessung von Abfallgebühren;

    Namentlich hat es die in den Abfallgesetzen der Länder normierte Verpflichtung des kommunalen Satzungsgebers gebilligt, Abfallgebühren so zu gestalten, dass hierdurch die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert wird (vgl. Beschluss vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70 S. 15 ff.; Beschluss vom 26. Mai 1998 - BVerwG 8 B 82.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 89 S. 75 f.).
  • VG Münster, 06.01.2012 - 7 K 499/10

    Anforderungen an die kommunale Festsetzung von Schmutzwassergebühren;

    Der Landesgesetzgeber ist bundesrechtlich zur Einführung von Anreizregelungen im Gebührenrecht zwecks Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen befugt, ohne gegen die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 GG oder gegen Art. 78 der Landesverfassung NRW zu verstoßen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1998 - 8 B 82.98 -, NVwZ 1998, 1186 m.w.N.
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